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Dokument Nr. 46:

Brief von Dr. Dr. Robert Ritter, Leiter der "rassenhygienischen und erbgesundheitlichen Forschungsstelle" des Reichsgesundheitsamts Berlin, an die Deutsche Forschungsgemeinschaft vom 25. Juni 1940


Kommentar:
Im März 1989 erschien eine Sonderausgabe des Bundesgesundheitsblatts zur Ausstellung "Das Reichsgesundheitsamt 1933-1945". (Hier ein Link zu dieser (und anderen) Publikationen als .pdf-Datei). Dem dort S.13 bis 19 abgedruckten Referat von Wolfgang Wippermann und Ute Brucker-Boroujerdi "Die 'Rassenhygienische und Erbbiologische Forschungsstelle' im Reichsgesundheitsamt" ist S. 17 als Faksimile der hier abgebildete Brief Robert Ritters an die deutsche Forschungsgemeinschaft vom 25. Juni 1940 beigefügt, mit dem zustimmenden Visum von Reichsgesundheitsamtsdirektor Dr. Hans Reiter. Das Original liegt im Bundesarchiv Berlin. In diesem Schreiben schilderte Ritter seine bisherige Tätigkeit und forderte (erfolgreich) weitere Forschungsmittel für die weitere Tätigkeit seiner Forschungsstelle. Ritter schildert darin zunächst die "in engster Fühlung zum Reichskriminalpolizeiamt" erfolgende "Erfassung und Sichtung der gesamten Zigeuner- und Zigeunermischlingspopulation". Zur "Zählung" und "Erfassung", wie sie Ritters Forschungsstelle betrieb, gehörte auch die Selektion für die KZ-Einlieferung und/oder die Zwangssterilisation.
Ritter schrieb in diesem Brief auch diese Sätze: "Wie ich in meinen Berichten schon wiederholt hervorgehoben habe, ist ausser den Zigeunern auch noch die asoziale jenische Landfahrergruppe, sowie die Bevölkerungsgruppe der zur Kriminalität neigenden umherziehenden Schausteller zu zählen. Im Rahmen unserer Arbeiten auf dem Gebiet der kriminalbiologischen Erbforschung, in dem die Zigeuneruntersuchungen nur eine Teilaufgabe darstellen, gelten unsere Forschungen stets auch disen und anderen asozialen und kriminellen Gruppen."
In späteren Darstellungen der Tätigkeit Ritters wurde dieser Aspekt, der sich auch in seinen sowie in den Publikationen seiner Mitarbeitenden niederschlug, oft ausgeblendet, so dass bezüglich Erforschung der Verfolgung der Jenischen durch nationalsozialistische Instanzen eine grosse Forschungslücke klafft und die Jenischen immer wieder vom Gedenken an die Opfergruppen des Faschismus ausgeschlossen wurden. Diese Missachtung als Opfergruppe geht einher mit der Verweigerung, die Jenischen als eigenständige Volksgruppe mit den entsprechenden Rechten anzuerkennen, was eine Weiterführung bisheriger Diskrimierungen und Ausgrenzungen ist.