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Dokument Nr. 4
Debatte und Abstimmung im Zürcher Verfassungsrat vom 5. Dezember 2002 über die Frage, ob Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende im öffentlichen Interesse liegen

Protokoll des Zürcher Verfassungsrates 27. Sitzung, Donnerstag, 5. Dezember 2002, 16.00 Uhr
Vorsitz: Isabelle Häner Eggenberger (FDP, Affoltern a. A.). Verhandlungsgegenstände:
1. Mitteilungen der Präsidentin
2. Einsetzung eines neuen Mitgliedes des Verfassungsrates und zugehörige Wahl in die Kommission (Kurt Wissmann, Stäfa)
3. Vorlage der Kommission 4 vom 5. September 2002: Öffentliche Aufgaben (Vorlage 11/2002, Weiterberatung)
(...) Antrag SP, neuer Abs. 2
"Der Kanton sorgt dafür, dass Fahrenden Stand- und Durchgangsplätze mit der nötigen Infrastruktur zur Verfügung stehen."
(...)
Bernhard Gubler (FDP, Pfäffikon): Hier geht es darum, dass für die Fahrenden Stand- und Durchgangsplätze gesichert werden. Dieses Thema wurde in der Kommission nie thematisiert. Die Problematik ist mir an und für sich bekannt, aber als Gemeindepräsident habe ich das als eine kommunale Aufgabe angesehen. Hier wird neu der Kanton mit dieser Aufgabe betraut. Meine persönliche Meinung ist, dass eine solche Bestimmung nicht verfassungswürdig ist. Persönlich empfehle ich Ihnen Ablehnung.

Ratspräsidentin Isabelle Häner: Das Wort zur Begründung des Antrags hat Gisela Wieland, Meilen.

Gisela Wieland (SP, Meilen): Tatsächlich ging das vorliegende Anliegen während der Arbeit in der Kommission vergessen. Wir haben uns entschieden, das im Bereich «Wohnen» zu platzieren, lassen aber durchaus mit uns reden, wenn Sie finden, man könnte das anderswo verankern. Die Schweiz hat im Rahmenabkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten die Fahrenden explizit als eine solche Minderheit erwähnt. 1990 kam die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats zum Schluss, dass das fahrende Volk der Schweiz eine eigenständige kulturelle Minderheit sei und deshalb anerkannt werden müsse. Für die Lösung der Hauptprobleme der Fahrenden bestehe Handlungsbedarf auf gesamtschweizerischer Ebene. Diese Probleme seien durch interkantonale und interkommunale Zusammenarbeit zu lösen, dies aber nicht im Sinne einer Kompetenzverschiebung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden, sondern durch ein koordiniertes Ausschöpfen der je eigenen Kompetenzen.
Seither haben sich die Bedingungen für die Fahrenden nicht verbessert. Das Zigeunerleben ist alles andere als lustig. Stand- und Durchgangsplätze sind rar und, falls überhaupt, unter Autobahnbrücken oder zwischen stark befahrenen Durchgangsstrassen zu finden. Man kann das durchaus als indirekte Diskriminierung verstehen. Angesichts der seit Jahrhunderten praktizierten Ausgrenzung der Fahrenden – Sie alle kennen das unrühmliche Kapitel des (schon fast zynisch) sogenannten Hilfswerks Kinder der Landstrasse – hätten der Bund und die Kantone einiges an der ethnischen Minderheit der Jenischen wieder gut zu machen, an Schwei-zerinnen und Schweizern, die in diesem Land durchaus Steuern und Krankenversicherungsprämien bezahlen, dafür aber nur ein Minimum unserer Infrastruktur in Anspruch nehmen.
Anfangs dieses Jahres konnten Sie sich im Rahmen einer informativen Ausstellung im Stadthaus ein Bild machen vom Reichtum der jenischen Kultur, deren Kreativität sich unter anderem auch in manchem Ausdruck unserer eigenen Muttersprache wieder findet. Sowohl die Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende – sie besteht aus Delegierten der kantonalen Justiz- und PolizeidirektorInnen, der kantonalen FürsorgedirektorInnen, Vertretern von Gemeinden und von Fahrenden – wie auch die eidgenössische Kommission gegen Rassismus sind sich in einem einig: Eines der Hauptprobleme, das die Verbesserung der Lebensverhältnisse Fahrender verhindert, sind mangelnde Stand- und Durchgangsplätze mit der nötigen Infrastruktur. Wir Verfassungsräte und Verfassungsrätinnen hätten die vorher erwähnte Kompetenz und auch die Möglichkeit, im Rahmen der neuen zürcherischen Verfassung eine Verbesserung der Lebensbedingungenvon Fahrenden zu erreichen.
Ich bitte Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Diesmal ist er nicht beeinflusst vom Tagesgeschäft, wie dies Herr Lauffer in seinem Eintretensvotum zu verschiedenen Vorstössen unterschob. Im Gegenteil, dieses Anliegen wird seit Jahrzehnten von Schublade zu Schublade verschoben. Es wäre an der Zeit, dieses Problem endlich anzugehen.

Hansruedi Kocher (EVP, Hittnau): Die Problematik fehlender, geeigneter Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende im Kanton Zürich kann nicht wegdiskutiert werden. Als Gemeindeschreiber der Zürcher Oberländer Gemeinde Hittnau sind mir Probleme mit Fahrenden zur Genüge bekannt. In unserer Gemeinde befindet sich ein abgelegener öffentlicher Parkplatz für den Ausflugsverkehr, der bei Fahrenden als Standplatz beliebt ist und als Standort dafür durchaus auch geeignet wäre. «Wäre» deshalb, weil keine dafür erforderlichen Infrastruktureinrichtungen zur Verfügung stehen.
Uns ist der Vorschlag der SP, die Schaffung geeigneter Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende dem Kanton zu übertragen, durchaus sympathisch. Die EVP-Fraktion ist aber der Auffassung, dass diese Problematik nicht in der neuen Kantonsverfassung zu regeln ist. Jetzt ist es doch so, dass die Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende von den Gemeinden völlig verschieden gehandhabt werden. Die einen Gemeinden unternehmen rein gar nichts, um den Fahrenden eine vorübergehende Bleibe zu ermöglichen – der Heilige St. Florian lässt grüssen –, andere Gemeinden stellen Standplätze zur Verfügung und werden dafür, vor allem während der Sommermonate, von Fahrenden regelrecht überflutet. Wie bereits gesagt, die EVP-Fraktion erachtet die Regelung von Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende als nötig, aber nicht als verfassungswürdig.
Demzufolge ist dies eine Aufgabe des Gesetzgebers und der Antrag der SP abzulehnen.

Dieter Hierholzer (SVP, Zürich): Namens der SVP-Fraktion ersuche ich Sie, diesen Antrag abzulehnen. Es ist nicht Aufgabe des Staates und auch nicht der Gemeinden, ethnischen Minderheiten irgendwelche materiellen Vorteile auf Kosten des ohnehin leidgeprüften Steuerzahlers zu gewähren, im vorliegenden Fall umso weniger, als es sich bei den Zigeunern um nicht integrationsfähige und auch nicht integrationswillige Minderheiten handelt. Ohne ein Werturteil zu fällen, müssen wir in tatsächlicher Hinsicht festhalten, dass die fehlende Integrationsfähigkeit in engstem Zusammenhang mit der nomadischen Lebensform steht.
Zwar gilt gemäss Art. 8 Abs. 2 der Bundesverfassung auch für die Zigeuner – ich verwende diesen Ausdruck, solange er politisch noch korrekt ist und der Begriff Fahrende falsch ist, weil wir alle Fahrende sind –, dass sie nicht diskriminiert werden dürfen. Das ist ganz klar. Aus dieser Bestimmung lässt sich aber keine Verpflichtung des Staates ableiten, die nomadische Lebensform aktiv zu unterstützen oder zu erleichtern. Genau in diese Richtung zielt aber der SP-Antrag. Dabei wird offenbar auch übersehen, dass die sesshafte und nomadische Lebensform dort, wo sie sich überhaupt begegnen, zu einem andauernden Kulturkonflikt führen, andauernd deshalb, weil sich dieser Konflikt nicht beseitigen, sondern höchstens mildern lässt. Das hat auch Herr Kocher angedeutet. Die Begeisterung der jeweils betroffenen sesshaften Bevölkerung für das lustige Zigeunerleben, von dem im Volkslied die Rede ist, hält sich in sehr en-gen Grenzen. Die Erfahrungen der Sesshaften mit den Nomaden sind eben ganz überwiegend negativer, zum Teil nachhaltig negativer Art. Der Vorschlag der SP schafft den angesprochenen Kulturkonflikt keineswegs aus der Welt, ganz im Gegenteil. Zudem löst er grosse Vollzugsprobleme aus, von den Kostenfolgen ganz zu schweigen. Die Standplätze müssten übrigens sehr grosszügig konzipiert werden, damit sich für die sehr teuren und grossen Luxuslimousinen der Zigeuner, namentlich der Marke Mercedes, auch genügend Platz findet. Zudem dürfte die Standortwahl etwelche Probleme aufwerfen, auch wenn sich die Koaliti-on der praktischen Vernunft bestimmt für eine gerechte Verteilung der Standplätze einsetzen wird, also auch unter Einbezug bester Wohnlagen. Mit der Aufnahme einer solchen Bestimmung, meine Kolleginnen und Kollegen von der anderen Seite, wollen Sie doch nur provozieren. Sie wissen ganz genau, dass Sie die Verfassungsvorlage damit unnötig beschweren, falls eine solche Bestimmung Aufnahme findet, und stossen die Bevölkerung doch ganz einfach vor den Kopf.
Ich ersuche Sie, diesen doch eher bizarren SP-Antrag abzulehnen.

Urs Lauffer (FDP, Zürich): Um es vorweg zu nehmen, auch unsere Fraktion wird diesen Antrag nicht unterstützen. Das zu sagen, fällt mir nach dem soeben Gehörten nicht besonders einfach. Herr Hierholzer hat es fertig gebracht, in seinem Votum sämtliche Vorurteile, die gegen die Fahrenden in diesem Land immer schon existiert haben und heute offensichtlich noch existieren, einzubringen in einer absolut unqualifizierten Art und Weise, die diesem Rat nicht würdig ist. Ich muss das in aller Deutlichkeit sagen.
Ich muss auf der anderen Seite auch Frau Wieland sagen, Ihre Begründung hat mich ebensowenig begeistert, weil Sie, zusammengefasst, gesagt haben, wer für diesen Antrag ist, der hat aus der Geschichte gelernt und der versteht, worum es geht, und wer gegen diesen Antrag ist, der wendet sich gegen die Fahrenden. So einfach dürfen Sie es sich nicht machen. So einfach ist es auch nicht. Ich kenne als eines der jüngeren, aber doch schon sehr amtsalten Mitglieder der Stiftung Pro Juventute die schlimme Geschichte des Hilfswerks Kinder der Landstrasse sehr genau. Ich bin mir bewusst, welche Schuld sich sehr viele in unserem Land im Zusammenhang mit dem Umgang der Fahrenden aufgeladen haben, und ich gehöre zu jenen, die der Meinung sind, dass man hier aktiv korrigieren muss. Aber ich bin nicht der Meinung, dass dieser Vorschlag einen sinnvollen Beitrag dazu darstellt, zum einen, weil ich und die ganze Fraktion der Meinung sind, dass das nun wirklich nicht Verfassungsstufe haben kann, was Sie bezüglich dieser Standplätze fordern, und zum anderen, weil ich persönlich meine, es sei sogar kontraproduktiv, wenn Sie festschreiben, dass der Kanton den Gemeinden das vorzuschreiben habe. Das wird nicht helfen, die Widerstände gegen die Fahrenden zu beseitigen. Das wird Widerstände zusätzlich aufbauen und kann am Schluss nicht im Interesse der Fahrenden sein. Hier eine Gleichung zu machen «für den Antrag – für die Fahrenden», dies ist nicht statthaft.
Wir meinen und ich meine persönlich, es sei wichtig, sich für berechtigte Anliegen der Fahrenden einzusetzen, aber ich denke nicht, dass hier mit dieser Verfassungsbestimmung Wesentliches erreicht werden kann. Wir werden sie nicht unterstützen.

Hans Meier (Grüne, Glattfelden): Viele Kommissionen hatten die Gelegenheit, im Stadthaus zu tagen. Dort wurde die Ausstellung über Fahrende gezeigt. Was man diesen in den letzten 150 Jahren alles angetan hat, ich finde, dieser Artikel wäre eine gewisse Wiedergutmachung. Ich weiss, auf dem Lande draussen, wenn die Zigeuner kommen, dann ist Unruhe im Dorf und alle sind froh, wenn sie wieder abziehen, und jedermann sagt, die haben eine «Sauerei» hinterlassen und, und, und ... Aber es gibt auch Gemeinden, in denen die Fahrenden mehr oder weniger willkommen sind und man etwas für sie sorgt. Ich finde, es ist nötig, dass das Unrecht, das man ihnen angetan hat, jetzt in der Verfassung gewürdigt wird. Deshalb wird die Grüne Fraktion den Antrag der SP unterstützen.

Mario Fehr (SP, Adliswil): Ich glaube, wir sollten jetzt sehr aufpassen. Ich glaube nicht, dass wir diese Abstimmung zu einer Abstimmung darüber machen sollten, ob wir für oder gegen die Fahrenden sind. Ich glaube, es sollte auch nicht so gegen aussen dringen, dass all diejenigen, die diesen Vorschlag, den ich selbstverständlich unterstütze, ablehnen, dann im Sinne von Herrn Hierholzer gegen die Fahrenden wären. Ich glaube, damit hätten wir der Sache keinen Dienst erwiesen. Ihre Äusserungen, Herr Hierholzer, als diskriminierend und zynisch zu bezeichnen, finde ich eine sehr zurückhaltende Formulierung. Sie zeigt vor allem eines, nämlich, dass Sie nie politische Verantwortung in einer Gemeinde getragen haben. Sonst würden Sie einen solchen baren Unsinn nämlich nicht erzählen.
Ich trage politische Verantwortung in einer Gemeinde und wir haben jeden Winter Fahrende und die Zustände, die Sie hier zu schildern versuchen, treffen, jedenfalls auf diese Gemeinde, nicht zu. Es bedingt aller-dings aber auch etwas, damit ein gegenseitiges Verständnis wachsen kann. Es bedingt beispielsweise eine gewisse Kommunikationsbereitschaft der jeweiligen Behörde und auch der Fahrenden. Diese ist bei uns vorhanden. Ich könnte nichts, aber auch gar nichts Negatives über diese Fahrenden sagen, ich könnte aber auch gar nichts Negatives sagen über die Anwohner, in deren Quartier diese Fahrenden jeden Winter zu Gast sind. Ich fordere Sie auf, Herr Hierholzer, wenn Sie über Dinge sprechen, die Sie nun wirklich nicht verstehen, dann machen Sie sich zunächst vielleicht einmal dort sachkundig, wo Sachverstand vorhanden ist. Wenn Sie diesen Sachverstand nicht aufzubringen vermögen, nehmen Sie nicht an einer solchen Debatte teil und versuchen Sie vor allem, sich vielleicht ein wenig im Zaum zu halten. Versuchen Sie Ihren Zynismus auf Gruppierungen zu erstrecken, die sich wehren können. Die Sozialdemokratie bietet Ihnen gerne Gelegenheit dazu und diese weiss sich auch zu wehren. Alles andere ist zynisch, diskriminierend und, Herr Lauffer hat es zu Recht gesagt, dieses Rates nicht würdig.

Ulrich Schlüer (SVP, Flaach): Eine kurze Antwort auf den Alleswisser gegenüber, der aus seiner Situation auf alles schliessen kann. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass unsere Partei eine grosse Anzahl von Gemeindepräsidenten ausweist, auch hier sitzen einige. Da wird man mit Problemen konfrontiert. Es werden auch Probleme gelöst und man weiss, wie sie sich darstellen. Mag sein, dass das Votum von Herrn Hierholzer etwas pointiert war. Aber so zu tun, als wüssten Sie als einziger, was da für Probleme entstehen, als wüssten Sie nicht, dass es auch Gemeinden gibt, die sehr wohl gute und geeignete Standplätze anbieten, dann aber die Erfahrung machen müssen, dass diese nicht genehm sind und daraus grösste Probleme entstehen können, mindestens das dürften Sie mit einbeziehen. Ich glaube, solches ist auch schon im Sihltal geschehen.

Abstimmung zu Art. 4.12. Abs. 2
Antrag SP: 31
Ablehnung: 57
Sie haben den Antrag der SP mit 57 : 31 Stimmen abgelehnt. (...)
Kommentar:
FDP: Freisinnig-Demokratische Partei; EVP: Evangelische Volkspartei; SVP: Schweizerische Volkspartei; SP: Sozialdemokratische Partei; GP: Grüne Partei.
In anderen Kantonen, etwa im Kanton Aargau, gibt es solche Bestimmungen in der Kantonsverfassung wie die in Zürich abgelehnte.