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Dokument Nr. 15:
Sammelaufruf für KZ-Opfer in der Schweiz, 1947;
kantonales Verbot dieser Sammlung 1947 und 1948


Mit untenstehendem Einzahlungsschein sowie einem Prospekt, von dem die die nächsten beiden Abbildungen Auszüge zeigen, versuchte der Bund ehemaliger KZ-Häftlinge in der Schweiz Geld zur Unterstützung Not leidender Opfer des Hitler-Regimes zu sammeln. Die Fotos des Prospekts, der den Titel trägt: 'Hilf mit. Wir zählen auf Dich!', stammen vom bekannten Schweizer Fotografen Theo Frey.
Der Regierungsrat eines schweizerischen Kantons beschloss am 26. Juni 1947, diese Sammelaktion im laufenden Jahr sowie "für die Zukunft" zu verbieten.
Die offizielle Begründung lautete:
"Der Regierungsrat lehnt das vorliegende Gesuch ab, vor allem im Hinblick darauf, dass, bei allem Verständnis für das Los ehemaliger Insassen von Konzentrationslagern, doch festgestellt werden muss, dass diese spezielle Sammelaktion zu unserem Lande keine oder jedenfalls eine höchst geringe Beziehung hat; bei der grossen Zahl von Sammlungen aller Art ist es daher umsomehr am Platze, dass die Durchführung der hier in Rede stehenden Aktion im Gebiet des Kantons für die Zukunft untersagt wird."
Am 2. April 1948 wiederholte und bekräftigte der Regierungsrat das Sammelverbot.




Kommentar:
Dieses regierungsrätliche Sammelverbot zeugt davon, wie kaltschnäuzig man in der Schweiz damals eine Mitverantwortung am Nazi-KZ-System leugnete. Dies obwohl der Sohn von General Henri Guisan über die Extroc SA Baracken für das KZ Sachsenhausen in Oranienburg aus Schweizer Holz geliefert hatte; obwohl zahlreiche Flüchtlinge, die an den Schweizer Grenzen abgewiesen wurden, in den Konzentrations- und Vernichtungslagern zu Tode kamen; obwohl in der Schweiz sowohl staatliche wie private Stellen Raubgold, unter anderem aus dem Besitz von in Konzentrations- und Vernichtungslagern Verbrachten, entgegennahmen; und schliesslich, obwohl es staatlichen Stellen bekannt war, dass auch Schweizer Bürgerinnen und Bürger Insassinnen und Insassen von Konzentrations- und Vernichtungslagern waren und dort teils umkamen, teils unter schrecklichen Leiden überlebten. Im übrigen wäre es wohl auch angemessen gewesen, eine Sammlung für die Linderung der Not überlebender KZ-Insassen durchzuführen, falls diese Sammelaktion tatsächlich "zu unserem Lande keine oder jedenfalls eine höchst geringe Beziehung" gehabt hätte. Zu den Verstrickungen der Schweiz mit dem KZ-System der Nazis vgl. die auf www.uek.ch angeführten, im Buchhandel erhältlichen und online abrufbaren Publikationen der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg.